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Umsatzsteuerfreie „ähnliche“ heilberufliche Tätigkeiten

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Ähnliche Heilberufe

Umsatzsteuerfrei sind neben den ärztlichen Leistungen auch sogenannte „ähnliche heilberufliche Tätigkeiten“. Hinsichtlich der Abgrenzung, welche Tätigkeiten dazu gehören und welche nicht unter die Steuerbefreiung fallen, hat die Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt/Main in Ergänzung bisheriger im Umsatzsteuer-Anwendungserlass enthaltenen Regelungen weitere Berufsgruppen in einer aktuellen Verwaltungsanweisung aufgeführt (v. 27.07.2012 - S 7170 A – 59 – St 112). Analog zu den Voraussetzungen für die Umsatzsteuerfreiheit bei den Anschlusstherapien (siehe S. 1) gilt auch für die ähnlichen heilberuflichen Tätigkeiten eine ärztliche Verordnung (in Form eines Kassen- oder Privatrezeptes) als Grundvoraussetzung für die Befreiung von der Umsatzsteuer.

Positivliste

Die OFD ordnet Fachbiologen als auch Fachwissenschaftler der Medizin den ähnlichen Heilberufen zu. Als ähnliche heilberufliche Tätigkeit gilt ferner die Hippotherapie, wenn sie von einem Physiotherapeuten (Krankengymnasten) mit entsprechender Zusatzausbildung auf ärztliche Verordnung durchgeführt wird.

Negativliste

Besonders zu erwähnen ist dabei die Negativliste der OFD-Verwaltungsanweisung. Danach zählt die Finanzverwaltung Augenoptiker nicht zu den ähnlichen Heilberufen. Augenoptiker zählen vielmehr zum Personenkreis der Hilfsmittelerbringer. Ebenfalls nicht als ähnliche Heilberufe einzustufen sind Orientierungs- und Mobilitätstrainer, Medizinphysiker, Musiktherapeuten oder Heilpädagogen. Nicht umsatzsteuerfrei sind auch die Leistungen eines Fachkosmetikers, von Familienhelfern, Gymnastik- oder Yogalehrern.

Stand: 12. November 2012

Bild: Daniel Fuhr - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

Klaus Vossler Steuerberatungsgesellschaft mbH
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