Analyse von Gewebeproben umsatzsteuerfrei
Der Fall
Streitig war, ob die Umsätze eines Laborarztes, der Gewebeproben anderer Ärzte als auch von Krankenhäusern analysiert und befundet, als umsatzsteuerfreie Heilbehandlungsleistungen gelten, oder ob eine umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit vorliegt. Im Streitfall behandelte eine Laborarzt-Gemeinschaftspraxis, welche Leistungen im Bereich der Dermatologie, Allergologie, operativen Dermatologie usw. erbracht hatte, alle Fremdhistologie-Leistungen als umsatzsteuerfrei.
Fremdhistologieleistungen umsatzsteuerfrei
Das Finanzgericht Hamburg (Urteil v. 23.10.2013, 2 K 349/12) entschied – entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung – dass es sich bei diesen Leistungen um umsatzsteuerfreie Heilbehandlungsleistungen (§4 Nr. 14 Buchst. a) des Umsatzsteuergesetzes - UStG) handelt. Gegen das Urteil ist allerdings Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt worden (Az. XI R 48/13).
Stand: 27. November 2014
Erscheinungsdatum:
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Über uns
Klaus Vossler und Markus Schmidt, sind Steuerberater und Fachberater für das Gesundheitswesen (IBG/HS Bremerhaven). Sie sind gemeinsam mit ihrem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte, Zahnärzte und Unternehmen tätig.
Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!
 
                     
                 
             
                 
             
                