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Mindestlöhne 2015 in der Pflege

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Mindestlohn

Mit dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes (Mindestlohngesetz- MiLoG) vom 11.08.2014 wurde festgelegt, dass jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgeltes, mindestens in Höhe des Mindestlohnes, hat (§ 1 MiLoG).

Pflegebeschäftigte

Für die Beschäftigten in der Pflege hat sich die Pflegekommission jetzt auf höhere Mindestlöhne geeinigt. Ab 01.01.2015 soll der Mindestlohn auf € 9,40 pro Stunde im Westen und € 8,65 im Osten steigen. Der Pflegemindestlohn gilt allerdings nicht für Leistungen in Privathaushalten. Hier kommt der allgemeine Mindestlohn nach dem Gesetz von € 8,50 je Zeitstunde zum Tragen.

Personenkreis

Ab Oktober 2015 sollen darüber hinaus auch die in Pflegebetrieben beschäftigten Betreuungskräfte von dementen Personen, Begleitpersonen und Assistenzkräfte vom Mindestlohn erfasst werden.

Stand: 27. November 2014

Bild: buchachon - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

Klaus Vossler Steuerberatungsgesellschaft mbH
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