Seitenbereiche

Lust auf Beratung

Seit über 30 Jahren!

Anfertigen einer Tumorstatistik

Aktuelles
Seien Sie in Sachen Ärzte immer auf dem neusten Stand der Dinge - egal ob rechtlich oder im Bereich der Steuern.
/news_aerzte/

Der Fall

Eine urologische Gemeinschaftspraxis übermittelte nach Zustimmung der Patienten regelmäßig Meldungen von Tumordiagnosen in Form eines standardisierten Arztbriefes an die Krankenkassen zur Übermittlung an ein Tumorregister. Der Arzt erhielt dafür eine Fallpauschale. Der Arzt rechnete diese Pauschalen seinen umsatzsteuerfreien Arzthonoraren hinzu und führte dafür keine Umsatzsteuer ab.

Datenerfassungen und Dokumentation

Leistungen zur Erstellung von Dokumentationen und Statistiken (im Streitfall zur Erstellung einer Tumorstatistik) sind allerdings keine ärztlichen Leistungen, die unter „Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin“ fallen, wie das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden hat (Urteil v. 18.06.2013, 5 K 5412/11). Dies bedeutet, dass solche Tätigkeiten nicht von der Umsatzsteuer befreit sind. Stellt der Arzt/die Ärztin für die Lieferung von Statistikmaterial eine Rechnung, muss er/sie also Umsatzsteuer ausweisen.

Kleinunternehmer

Eine Ausnahme gilt allerdings, wenn der Arzt/die Ärztin Kleinunternehmer i.S. des Umsatzsteuergesetzes ist. Das ist dann der Fall, wenn die gesamten der Umsatzsteuerpflicht unterliegenden Einkünfte des Arztes (das sind die Entgelte für die Datenlieferung zzgl. weitere Einkünfte aus anderen Tätigkeiten die nicht von der Umsatzsteuer befreit sind) einschließlich Umsatzsteuer 17.500 € nicht überstiegen haben. Im Streitfall war die Kleinunternehmergrenze allerdings überschritten.

Revision

Gegen dieses Urteil wurde Revision vor dem Bundesfinanzhof eingelegt, sodass mit einer verbindlichen Entscheidung erst 2014 zu rechnen ist. (Az. XI R 31/13).

Stand: 29. November 2013

Bild: vizafoto - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

Klaus Vossler Steuerberatungsgesellschaft mbH
Herzlichen Dank
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.