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Ferienbeschäftigung für Schüler und Studenten

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Hessisches Finanzministerium

Schüler und Studierende sind in den Sommermonaten beliebte Aushilfskräfte. Welche formalen Vorschriften dabei das Lohnbüro zu beachten hat, hat das Hessische Finanzministerium in einer aktuellen Broschüre „Steuertipps bei Aushilfsarbeiten von Schülerinnen, Schülern und Studierenden“ veröffentlicht.

Mindestangaben

Danach müssen Schüler und Studierende ihrem Arbeitgeber prinzipiell ihr Geburtsdatum und die Steueridentifikationsnummer mitteilen. Außerdem hat sich das Lohnbüro darüber zu vergewissern, dass bzw. ob der Ferienjob das erste Beschäftigungsverhältnis ist. Mit diesen Informationen kann das Lohnbüro intern den elektronischen Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale vornehmen wie etwa Steuerklasse und Religion.

Lohnsteuer

Unter Berücksichtigung der übrigen Voraussetzungen kann der Arbeitgeber entscheiden, ob er den Arbeitslohn entsprechend den persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmalen oder pauschal versteuert. Sofern der Arbeitgeber Lohnsteuer einbehält, kann der Ferienjobber zu viel gezahlte Lohnsteuer mittels einer Einkommensteuererklärung zurückholen. Schüler und Studierende erhalten die gesamte Lohnsteuer zurück, wenn ihr Bruttoarbeitslohn 2017 € 9.856,00 nicht übersteigt. Hat der Arbeitgeber den Arbeitslohn pauschal versteuert, ist die Steuer abgegolten. Die pauschal einbehaltene Lohnsteuer bleibt bei der Einkommensteuerveranlagung außen vor. 

Stand: 30. August 2017

Bild: ikonoklast_hh - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

Klaus Vossler Steuerberatungsgesellschaft mbH
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