Seitenbereiche

Lust auf Beratung

Seit über 30 Jahren!

Neuer Referentenentwurf für ein Forschungs-Zulagengesetz

Aktuelles
Erfahren Sie laufend aktuelle Informationen sowie steuerliche und gesetzliche Neuerungen!
/news_mandanten/

Referentenentwurf

Das Bundesfinanzministerium hat vor kurzem einen ersten Referentenentwurf für ein „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz / FZulG)“ vorgelegt. Mit dem Gesetzesvorhaben erfüllt die Bundesregierung einen weiteren Punkt aus dem Koalitionsvertrag.

Forschungszulage

Der Entwurf sieht die Einführung einer steuerlichen Forschungszulage vor. Diese soll unabhängig von der jeweiligen Gewinnsituation des Unternehmens gewährt werden. Förderfähig sind Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung (§ 2 FZulG-E). Die Fördervoraussetzungen sind in § 2 Abs. 1 bis 3 FZulG-E geregelt. Unter anderem ist erforderlich, dass die Tätigkeiten auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse abzielen (Neuartigkeit), auf originären, nicht offensichtlichen Konzepten und Hypothesen beruhen und zu brauchbaren Ergebnissen führen.

Förderfähige Aufwendungen

Unternehmer erhalten Zuschüsse auf lohnsteuerpflichtige Löhne und Gehälter für in förderfähige Vorhaben beschäftigte Arbeitnehmer. Nicht förderfähig sind Aufwendungen zum Beispiel für Reinigungskräfte, Bürosachbearbeiter oder nicht selbst forschende Führungskräfte. Das Gesetz zielt nicht auf besondere Steuerabschreibungen oder Steuererleichterungen ab. Die Forschungszulage soll steuerneutral ausgezahlt werden. Sie zählt nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen und sie mindert auch nicht die als Betriebsausgaben abzugsfähigen Lohnaufwendungen (§ 12 FZulG-E).

Stand: 27. Mai 2019

Bild: sdecoret - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

Klaus Vossler Steuerberatungsgesellschaft mbH
Herzlichen Dank
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.