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Lohnsteuer: Alle Informationen, Hilfen und Tipps

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Als Lohnsteuer bezeichnet man eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer: Grundsätzlich gilt, dass Arbeitnehmer und Pensionisten Lohnsteuer zahlen, während Selbstständige Einkommensteuer abführen. Der Lohnsteuerjahresausgleich wird umgangssprachlich oft mit der Einkommensteuererklärung gleichgesetzt, ist aber nicht dasselbe. Er kann unter bestimmten Voraussetzungen vom Arbeitgeber durchgeführt werden. Dadurch erhält der Arbeitnehmer zu viel gezahlte Lohnsteuer zurück.

Der Arbeitgeber hat bei jeder Lohnabrechnung die Lohnsteuer zu berechnen und an das zuständige Finanzamt abzuführen. Entsprechend haftet er für die korrekte Einbehaltung und Abführung. Ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl ist der Arbeitgeber unter gewissen Voraussetzungen dazu verpflichtet, einen Lohnsteuerjahresausgleich vorzunehmen. Zuviel gezahlte Lohnsteuer kann mit der letzten Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung für den Monat Dezember verrechnet werden.

Stand: 30.09.2021

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

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