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Österreichische Quellensteuern auf Veräußerungsgewinne nicht anrechenbar

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Kapitalertragsteuer Österreich

Österreich besteuert Erträge aus Investmentfondsanlagen mit einer Kapitalertragsteuer von 27,5 %. Für ausschließlich in Österreich Steuerpflichtige ist das Steuerthema mit Abzug der Kapitalertragsteuer erledigt, denn Erträge aus Investmentfondsanlagen zählen zu den sogenannten endbesteuerten Kapitalerträgen.

Doppelbesteuerung in Deutschland

Unter bestimmten Umständen können in Österreich endbesteuerte Investmentfondserträge in Deutschland einer weiteren Steuerpflicht unterliegen. Dies ist der Fall, wenn sich der Hauptwohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen) der Anlegerin bzw. des Anlegers in Deutschland befindet und die betreffende Person sich bei ihrer österreichischen Bank unter ihrer österreichischen Adresse als Steuerinländer hat registrieren lassen.

Anrechnungsvoraussetzungen

In Österreich einbehaltene Kapitalertragsteuer aus österreichischen Investmentfonds ist auf die deutsche Abgeltungsteuer zwar ganz oder teilweise anrechenbar (§ 32d Abs. 5 Einkommensteuergesetz - EStG), jedoch nur für Kapitalertragsteuer auf Ausschüttungen.

Nicht anrechenbar ist hingegen die österreichische Kapitalertragsteuer auf Veräußerungsgewinne aus Investmentfonds. Mangels Besteuerungsrecht nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (Art. 13 Abs 5 DBA-Österreich) besteht zwar ein Erstattungsanspruch gegenüber dem österreichischen Fiskus. Faktisch läuft dies aber in den meisten Fällen auf eine Doppelbesteuerung hinaus, da der bürokratische Aufwand für einen Rückerstattungsantrag bei Kleinbeträgen außer Verhältnis steht.

Stand: 27. April 2026

Bild: wutzkoh - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns
Klaus Vossler und Markus Schmidt, sind Steuerberater und Fachberater für das Gesundheitswesen (IBG/HS Bremerhaven). Sie sind gemeinsam mit ihrem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte, Zahnärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

Mann streckt Zeigefinger aus
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