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Fristverlängerung für Corona-Schlussabrechnungen

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Corona-Wirtschaftshilfen

Unternehmen die während der Pandemiezeiten Überbrückungshilfen erhalten haben, müssen Schlussabrechnungen erstellen. Bisher war hierfür eine Frist bis 31.3.2024 vorgesehen.

Fristverlängerung

Diese Frist wurde nun im Einvernehmen mit den Berufsorganisationen der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und der beteiligten Wirtschaftsressorts des Bundes auf den 30.9.2024 verlängert. Diese Frist kann in Ausnahmefällen nochmals verlängert werden.

Verfahrensvereinfachungen

Darüber hinaus sind Verfahrenserleichterungen und ein beschleunigter Prüfprozess geplant. Unter anderem sollen standardmäßige Katalogabfragen ohne Bezug zum konkreten Einzelfall künftig vermieden werden (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de).

Stand: 28. April 2024

Bild: vlady1984 - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

Klaus Vossler Steuerberatungsgesellschaft mbH
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