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Patientenrabatte

Apotheken aus dem EU-Ausland versuchen mehr und mehr, durch Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente bei inländischen Kunden zu punkten. Im konkreten Fall gewährte eine niederländische Apotheke anlässlich einer Erstbestellung verschreibungspflichtiger Medikamente eine Aufwandsentschädigung. Diese konnte der Besteller sodann im Rahmen einer zweiten Bestellung vom regulären Warenpreis abziehen. Die Apotheke war der Meinung, sie könne die Steuerbemessungsgrundlage für die innergemeinschaftliche Lieferung um diese Aufwandsentschädigung mindern. Doch diese Forderung scheiterte bereits daran, dass die Apotheke eine Steuerminderung für Lieferungen forderte, die weder im Inland noch im Abgangsstaat Niederlande steuerpflichtig sind.

Urteil BFH

Der Bundesfinanzhof/BFH setzte mit Urteil vom 18.11.2021, (V R 4/21,V R 41/17) die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs/EuGH vom 11.3.2021 (Az. C-802/19) auf den konkreten Fall um. Danach kann der niederländische Unternehmer für die rabattierten innergemeinschaftlichen Lieferungen keine Steuerminderung geltend machen. Bemessungsgrundlage für die zweite Lieferung bildet vielmehr die Summe aus dem Rechnungsbetrag zuzüglich der Aufwandsentschädigung.

Stand: 24. Mai 2022

Bild: Karanov images - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

Klaus Vossler Steuerberatungsgesellschaft mbH
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