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Arztleistungen nicht steuerbegünstigt

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Haushaltsnahe Dienstleistungen

Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen sind steuerbegünstigt. Der Gesetzgeber versteht darunter Dienste, die üblicherweise im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden und einen Bezug zur Hauswirtschaft haben. Personenbezogene Leistungen fallen – mit Ausnahme von Pflegeleistungen – nicht darunter.

Ärztliche Leistungen

Ärztliche Leistungen zählen ebenfalls nicht zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Leistungen an Mensch oder Tier erbracht werden. Ärztliche Leistungen zählen auch dann nicht dazu, wenn sie im Rahmen von Hausbesuchen erbracht werden. Das Finanzgericht Nürnberg ordnete unter die haushaltsnahen Dienstleistungen solche Tätigkeiten, „die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts oder entsprechend Beschäftigte erledigt werden und in regelmäßigen Abständen anfallen“. In diesem Zusammenhang lehnten die Richter die Zuordnung tierärztlicher Leistungen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen mit der Begründung ab, dass Haushaltsangehörige im Regelfall über ein erforderliches Fachwissen zur Ausführung ärztlicher Leistungen nicht verfügen (Finanzgericht Nürnberg v. 04.10.2012, 4 K 1065/12).

Keine Handwerkerleistung

(Tier)ärztliche Leistungen sind auch keine Handwerkerleistungen. Der ärztliche Beruf ist kein Gewerbe, sondern ein freier Beruf, so das FG Nürnberg. Damit scheidet eine steuerliche Begünstigung als Handwerkerleistung ebenfalls aus.

Stand: 27. Mai 2014

Bild: Kautz15 - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

Klaus Vossler Steuerberatungsgesellschaft mbH
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