Seitenbereiche

Lust auf Beratung

Seit über 30 Jahren!

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Aktuelles
Seien Sie in Sachen Ärzte immer auf dem neusten Stand der Dinge - egal ob rechtlich oder im Bereich der Steuern.
/news_aerzte/

Entgeltfortzahlungsgesetz

Das Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 5 Abs. 1 Satz 2) sah bisher vor, dass Arbeitnehmer ihren Arbeitgebern spätestens nach Ablauf von 3 Kalendertagen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes vorlegen müssen. Nach dem Gesetz können Arbeitgeber eine AU-Bescheinigung aber auch schon früher verlangen. Dies würde im nicht gebundenen Ermessen des Arbeitgebers stehen, wie das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Urteil (Az.- 5 AZR 886/11) entschieden hat. Arbeitnehmer müssen dem Folge leisten.

Der Fall

Geklagt hat eine Redakteurin, deren Dienstreiseantrag wiederholt abgelehnt worden ist. Sie meldete sich daraufhin für einen Tag krank. Der Arbeitgeber forderte die Redakteurin danach auf, künftig schon am ersten Tag der Krankmeldung einen Arzt aufzusuchen und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Nicht erforderlich ist, dass gegen den Arbeitnehmer ein Verdacht besteht, er würde „krank machen“. Tarifvertragliche Regelungen schließen eine vorzeitige Vorlagepflicht im Regelfall nicht aus, so dass sich Arbeitnehmer auf tarifliche Regelung in der Regel nicht beziehen können.

Stand: 12. Mai 2013

Bild: Udo Kroener - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

Klaus Vossler Steuerberatungsgesellschaft mbH
Herzlichen Dank
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.