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Kindergeld während einer Facharztweiterbildung

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Kindergeld

Ein Anspruch auf Kindergeld besteht für Kinder im Regelfall bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Kindergeld wird darüber hinaus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt, wenn das Kind für einen Beruf ausgebildet wird bzw. weitere im Gesetz genannten Gründe vorliegen (§ 32 Abs. 4 Einkommensteuergesetz/EStG). Das Kindergeld beträgt monatlich für das erste und zweite Kind € 219,00, für das dritte Kind € 225,00 und für das vierte und jedes weitere Kind € 250,00.

Facharztweiterbildung

Im Streitfall, den das Niedersächsische Finanzgericht/FG zu entscheiden hatte, ging es um die Frage, ob eine Facharztweiterbildung eine Berufsausbildung darstellt. Das FG hat mit Urteil vom 17.11.2021 (Az. 9 K 114/21) den Anspruch auf Kindergeld für die Eltern einer sich in Weiterbildung befindlichen Ärztin verneint. Die Facharztweiterbildung stellt keinen Teil einer einheitlichen Berufsausbildung des Kindes dar, da die Weiterbildung nur Nebensache ist, so die Urteilsbegründung.

Revision

Gegen das Urteil des FG wurde Revision eingelegt. Der Bundesfinanzhof (BFH) muss in dem anhängigen Verfahren III R 40/21 u. a. klären, ob für die Kindergeldzahlungen ein Kind, welches eine (Hochschul-)Ausbildung zum Arzt absolviert, nur bis zum Bestehen der ärztlichen Prüfung berücksichtigt werden kann. Die Antwort hierauf dürfte im Wesentlichen davon abhängen, ob zwischen einem Medizinstudium und der Facharztausbildung ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht.

Stand: 29. August 2022

Bild: PhotographyByMK - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

Klaus Vossler Steuerberatungsgesellschaft mbH
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