Seitenbereiche

Lust auf Beratung

Seit über 30 Jahren!

Medikamente bei Heimselbstbehandlung

Aktuelles
Seien Sie in Sachen Ärzte immer auf dem neusten Stand der Dinge - egal ob rechtlich oder im Bereich der Steuern.
/news_aerzte/

Körperschaftsteuerbefreiung

Die Abgabe von Medikamenten durch einen Krankenhausträger ist im Regelfall dem „Zweckbetrieb Krankenhaus“ zuzuordnen und unterliegt damit nicht der Körperschaftsteuerpflicht. Umstritten war bisher, ob diese Steuerbefreiung auch dann gilt, wenn sich der Patient die Medikamente im Rahmen einer Heimbehandlung selbst verabreicht. Nach Ansicht der Finanzverwaltung muss die Abgabe direkt in der Ambulanz erfolgen.

BFH-Urteil

Für den Bundesfinanzhof (BFH) war der Aspekt der Heimselbstversorgung jedoch Nebensache. Entscheidend ist vielmehr, dass die Heimselbstbehandlung im Kontext einer fortbestehenden Krankenhausbehandlung steht. Die Präparate wurden auch unmittelbar im Krankenhaus den Patienten übergeben. Dass sich die Patienten die Mittel – nach entsprechender Schulung – zu Hause selbst verabreichen, war ohne Belang (Urteil vom 18.10.2017, V R 46/16; veröffentlicht am 3.1.2018).

Stand: 26. Februar 2018

Bild: ty - fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

Klaus Vossler Steuerberatungsgesellschaft mbH
Herzlichen Dank
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.