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Solizuschlag wird stufenweise gesenkt

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Solidaritätszuschlag

Die Erhebung des Solidaritätszuschlags nach dem Solidaritätszuschlaggesetz 1995 über das Kalenderjahr 2019 hinaus ist heftig umstritten. Die Bundesregierung plant einen Abbau des Solidaritätszuschlags allerdings nur in Stufen. Nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 21.8.2019 soll der Solidaritätszuschlag ab 2021 für rund 90 % der Steuerpflichtigen wegfallen. Hierzu ist geplant, die Freigrenze, bis zu der kein Solidaritätszuschlag erhoben wird, auf € 16.956,00 (bei Einzelveranlagung) bzw. € 33.912,00 (bei Zusammenveranlagung) anzuheben. Damit sollen Alleinstehende mit einem Bruttojahreslohn von € 73.874,00 bzw. eine Familie mit zwei Kindern bis zu einem Bruttojahreslohn von € 151.990,00 vom Solidaritätszuschlag vollständig entlastet werden. Darüber hinaus soll die Milderungszone dergestalt angepasst werden, dass die Abgabe nicht sofort in voller Höhe (mit 5,5 %) fällig wird.

Stand: 26. September 2019

Bild: uwimages - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns
Klaus Vossler und Markus Schmidt, sind Steuerberater und Fachberater für das Gesundheitswesen (IBG/HS Bremerhaven). Sie sind gemeinsam mit ihrem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte, Zahnärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

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