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Globale Mindeststeuer ab 2023

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Hochsteuerländern sind international tätige Konzerne, die durch Gewinnverlagerungen in Steueroasen-Staaten keine oder eine nur geringe Körperschaftsteuer zahlen, schon seit langem ein Dorn im Auge. Die Organisation für Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung skizzierte bereits 2019 ein Modell für eine Mindeststeuer. Dieses von der OwECD entwickelte Modell wurde beim Treffen der G-20-Staats- und Regierungschefs Ende Oktober 2021 in Rom gebilligt. Der in der sogenannten „Säule 2“ vorgeschlagene Mindeststeuersatz von 15 Prozent soll nun ab 2023 umgesetzt werden.

Umsatzschwelle

Details hierzu wurden vor Kurzem veröffentlicht. Die Mindestbesteuerung soll grundsätzlich für alle multinationalen Konzerne mit einem Jahresumsatz von mindestens € 750 Mio. gelten. Staaten könnten aber auch individuell entscheiden, die Mindestbesteuerung unterhalb des Schwellenwertes von € 750 Mio. anzuwenden. Darüber hinaus gebe es eine Ausnahme für Einkünfte aus der internationalen Seeschifffahrt.

Musterregelungen

Für die Umsetzung beider Säulen der OECD-Steuerreformpläne werden derzeit Musterregelungen erarbeitet. Es liegt im Interesse aller Staaten, das Inkrafttreten ab 1.1.2023 sicherzustellen.

Stand: 28. April 2022

Bild: Pixels Hunter- stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

Klaus Vossler Steuerberatungsgesellschaft mbH
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