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Schornsteinfegerkosten komplett absetzen

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Handwerkerleistungen

Steuerpflichtige können für in Anspruch genommene Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % der Aufwendungen, höchstens bis zu € 1.200,00 pro Jahr, erhalten. Begünstigt sind Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (§ 35a Abs. 3 Einkommensteuergesetz-EStG). Als Nachweis muss der Steuerpflichtige eine Rechnung erhalten haben, die er per Überweisung begleicht.

Schornsteinfegerkosten

Vielfach wird noch die Meinung vertreten, dass Mess- und Überprüfungsarbeiten des Schornsteinfegers vom Steuerabzug ausgeschlossen seien. Doch dem ist nicht mehr so. Die Finanzverwaltung folgte einer einschlägigen Entscheidung des Bundesfinanzhofs aus 2014 zu Gutachtertätigkeiten als Handwerkerleistung (Urteil vom 6.11.2014, Az. VI R 1/13). Aufwendungen für den Schornsteinfeger können daher in der Steuererklärung vollumfänglich als Handwerkerleistung eingetragen werden, also sowohl die Kosten für Kehrarbeiten, Reparatur- und Wartungsaufwand als auch für Mess- und Überprüfungsarbeiten oder die Feuerstättenschau (FinMin Hamburg, 29.2.2016, S 2296 b - 2015/005 – 52, BMF 9.11.2016, IV C 8 - S 2296 b/07/10003 :008).

Stand: 27. Juli 2018

Bild: aldorado - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

Klaus Vossler Steuerberatungsgesellschaft mbH
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