Zuwendungsempfängerregister
Mit dem Ziel der Digitalisierung des Zuwendungsnachweisverfahrens wurde beim Bundeszentralamt für Steuern/BZSt ein sogenanntes Zuwendungsempfängerregister eingerichtet. Dieses steht seit dem 30.1.2024 auf der Website des BZSt zur Verfügung (Link: https://zer.bzst.de). Daten für das Register werden derzeit sukzessive von den Finanzämtern übermittelt. Das Register soll künftig auch ausländische gemeinnützige Organisationen enthalten. Diese können seit Januar 2024 Anträge auf Feststellung der Voraussetzungen für eine Registrierung stellen. Um in das Register aufgenommen zu werden, muss es sich um eine nach deutschem Gemeinnützigkeitsrecht als steuerbegünstigt anerkannte Organisation handeln. In einem späteren Verfahren sollen diese berechtigten Organisationen auch Bankdaten zu ihren Spendenkonten sowie Links zu ihrer eigenen Homepage eintragen können.
Elektronischer Spendennachweis
Das Register ist Voraussetzung für das künftig geplante elektronische Spendennachweisverfahren (elektronische Spendenquittungen). Die Spendenquittungen in Papierform sollen dadurch entfallen.
Stand: 27. März 2024
Erscheinungsdatum:
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Über uns
Klaus Vossler und Markus Schmidt, sind Steuerberater und Fachberater für das Gesundheitswesen (IBG/HS Bremerhaven). Sie sind gemeinsam mit ihrem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte, Zahnärzte und Unternehmen tätig.
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