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Wie kann man Spenden steuerlich absetzen? Was muss bei der Steuererklärung beachtet werden?

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Spenden sind freiwillige Zuwendungen (Geld- oder Sachleistungen). Sie sind grundsätzlich zwar nicht steuerlich absetzbar, können jedoch als Sonderausgaben anlässlich der Steuererklärung bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuermindernd geltend gemacht werden. Voraussetzung für eine steuerliche Berücksichtigung als Sonderausgabe ist eine Zuwendungsbestätigung. Diese Spendenbescheinigung ist dem Finanzamt zur Verfügung zu stellen. Körperschaften bzw. Kapitalgesellschaften können Spenden unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgaben abziehen (§ 9 Abs 1 Nr. 2 KStG).

Stand: 30.09.2021

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

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