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Lagerung von Eizellen

Inhalt

Umsatzsteuerfrei bei therapeutischem Zweck

Der Fall

Streitpunkt war die steuerliche Behandlung der Kryokonservierung (tiefgefrorene Lagerung) weiblicher Eizellen. Das Finanzamt war der Auffassung, dass die Lagerung der befruchteten Eizellen keine steuerfreie Heilbehandlung mehr sei, soweit ihre Aufbewahrung nur für den ungewissen Fall einer Weiterbehandlung erfolge.

Das Urteil

Der Bundesfinanzhof (BFH) behandelte die über den Zeitpunkt der erstmaligen Schwangerschaft hinausgehende Lagerungsleistung hingegen als umsatzsteuerfrei. Begründung: Die weitere Lagerung diene der Herbeiführung einer weiteren Schwangerschaft und damit weiterhin therapeutischen Zwecken (Urteil vom 29.7.2015, XI R 23/13).

Stand: 26. November 2015

Bild: unknown - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns
Klaus Vossler und Markus Schmidt, sind Steuerberater und Fachberater für das Gesundheitswesen (IBG/HS Bremerhaven). Sie sind gemeinsam mit ihrem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte, Zahnärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

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