Neue Straftatbestände
Mit Änderung des Strafgesetzbuches machen sich Ärztinnen und Ärzte künftig wegen Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen strafbar. Lassen sich Ärztinnen und Ärzte für eine bevorzugte Verordnung bestimmter Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel bestechen, drohen ihnen künftig bis zu drei Jahre Haft.
Besonders schwere Straftatbestände
In besonders schweren Fällen ist eine Höchststrafe von fünf Jahren vorgesehen.
Pharmavertreter
Gleiche Strafen drohen auch den Pharmavertretern, die Ärztinnen und Ärzten eine Gegenleistung für eine bevorzugte Verschreibung versprechen.
Erfahrungsaustausch, Inkrafttreten
Das Gesetz sieht außerdem einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch zwischen jenen Stellen vor, die das Fehlverhalten im Gesundheitswesen verfolgen. Die Staatsanwaltschaften werden an diesen Gesprächen beteiligt. Die Änderung des Strafgesetzbuchs ist am 4. Juni in Kraft getreten.
Stand: 29. August 2016
Erscheinungsdatum:
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Über uns
Klaus Vossler und Markus Schmidt, sind Steuerberater und Fachberater für das Gesundheitswesen (IBG/HS Bremerhaven). Sie sind gemeinsam mit ihrem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte, Zahnärzte und Unternehmen tätig.
Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!
