Hausarztzentrierte Versorgung
Die Krankenkassen bieten ihren Versicherten im Rahmen des § 73b Sozialgesetzbuch V eine besondere hausärztliche Versorgung an. Diese zeichnet sich u.a. aus durch die Teilnahme der Hausärzte an strukturierten Qualitätszirkeln zur Arzneimitteltherapie unter Leitung entsprechend geschulter Moderatoren usw.
Besondere ambulante ärztliche Versorgung
Darüber hinaus bieten die Krankenkassen ihren Versicherten die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung durch Abschluss von Versorgungsaufträgen, die sowohl die versichertenbezogene gesamte ambulante ärztliche Versorgung als auch einzelne Bereiche der ambulanten ärztlichen Versorgung umfassen (§ 73c Sozialgesetzbuch V).
Steuerliche Behandlung
Nach Auffassung der Finanzverwaltung (vgl. Oberfinanzdirektion Frankfurt/M. v. 29.06.2012 - S 7170 A - 93 - St 112) sind Behandlungsleistungen, die gegenüber der Krankenkasse aufgrund solcher mit den Krankenkassen geschlossenen Verträgen erbracht werden, unter den Voraussetzungen des § 4 Nummer 14 Buchstabe a (Leistungserbringer ist ein Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme) und/oder Buchstabe b (Leistungserbringer sind die im Gesetz genannten Einrichtungen) des Umsatzsteuergesetzes steuerfrei.
Stand: 12. August 2012
Erscheinungsdatum:
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Über uns
Klaus Vossler und Markus Schmidt, sind Steuerberater und Fachberater für das Gesundheitswesen (IBG/HS Bremerhaven). Sie sind gemeinsam mit ihrem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte, Zahnärzte und Unternehmen tätig.
Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!
