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Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege

Inhalt

Das Gesetz

Ende 2025 hat der Gesetzgeber das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege auf den Weg gebracht. Mit dem Gesetz werden vor allem zwei große Ziele verfolgt: Zum einen sollen Pflegefachpersonen mehr eigenständige Befugnisse erhalten und zweitens soll die Bürokratie in der Pflege weiter verringert werden.

Eigenverantwortliche Heilkundeausübung

Pflegefachkräfte dürfen jetzt auch selbstständig bestimmte medizinische Leistungen erbringen, die bisher ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren. Zu den Leistungen zählen u. a. die Behandlung chronischer Erkrankungen, Diabetesversorgung, Wundmanagement oder Demenzversorgung. Den Leistungen muss eine ärztliche Erstdiagnose vorausgehen.

Pflegerische Bedarfsleistungen

Darüber hinaus dürfen Pflegefachpersonen bestimmte von den Pflegeberufsverbänden festgelegte Leistungen auch ohne ärztliche Diagnose erbringen, wenn sie selbst einen pflegerischen Bedarf festgestellt haben. Ferner sollen die Fristen für die Selbstverwaltung, um ärztliche Tätigkeiten auf Pflegefachpersonen zu übertragen, verkürzt werden, damit neue Kompetenzen schneller in der Praxis ankommen.

Entbürokratisierung

Schließlich soll die Pflegedokumentation auf das gesetzlich notwendige Maß reduziert werden. Prüfungen durch die Medizinischen Dienste (MD) sollen künftig frühzeitiger angekündigt werden. Doppelprüfungen sollen so weit wie möglich verhindert und Prüfungen zusammengeführt werden.

Stand: 24. Februar 2026

Bild: New Africa - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns
Klaus Vossler und Markus Schmidt, sind Steuerberater und Fachberater für das Gesundheitswesen (IBG/HS Bremerhaven). Sie sind gemeinsam mit ihrem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte, Zahnärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

Pflegekraft hilft älterer Frau mit Gehhilfe
© New Africa - stock.adobe.com
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