Umsatzsteuerfrei bei therapeutischem Zweck
Der Fall
Eine Steuerpflichtige betreibt für gesetzliche Krankenkassen ein Gesundheitstelefon. Die Versicherten konnten sich hier medizinisch beraten lassen. Darüber hinaus wurden sogenannte Patientenbegleitprogramme durchgeführt. Es ging hier wiederum um die Frage, ob die genannten Tätigkeiten eine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung darstellen.
FG-Urteil
Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat in beiden Fällen eine Umsatzsteuerfreiheit verneint (Urteil vom 14.8.2015 - 1 K 1570/14 U). Gegen das Urteil wurde die Revision zugelassen.
Stand: 25. Februar 2016
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Über uns
Klaus Vossler und Markus Schmidt, sind Steuerberater und Fachberater für das Gesundheitswesen (IBG/HS Bremerhaven). Sie sind gemeinsam mit ihrem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte, Zahnärzte und Unternehmen tätig.
Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!
