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Was sind Einkünfte aus Vermietung und Kapitalvermögen?

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Das zu versteuernde Einkommen ist Anknüpfungspunkt für die Ermittlung der Einkommensteuer. Das Einkommen errechnet sich aus allen Einkünften aus den sieben Einkunftsarten nach Ausgleich mit Verlusten daraus und nach Abzug der Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und bestimmter Entlastungsbeträge.

Den drei betrieblichen Einkunftsarten (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit und  Gewerbebetrieb) – auch Gewinneinkünfte genannt - stehen die Überschusseinkünfte gegenüber. Diese sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung, und sonstige Einkünfte. Bei den betrieblichen Einkünften wird der Gewinn, bei den Überschusseinkünften wird der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten besteuert.

Als Einkünfte steuerfrei sind laut Gesetz z. B. bestimmte Transferzahlungen (z. B. Arbeitslosengeld), bestimmte Bezüge von Arbeitnehmern (z. B. Essens-Marken) und bestimmte Bezüge für Auslandstätigkeiten.

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

Herzlichen Dank
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