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Aufbewahrungspflichten: News zum Thema

Inhalt

Steuernews für Mandanten

Eckpunktepapier zum weiteren Bürokratieabbau

Neues Eckpunktepapier bringt auch Steuervorteile

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Steuernews für Mandanten

Aufbewahrungsfristen

Was zum 31.12.2017 vernichtet werden kann

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Steuernews für Ärzte

Welche Steuerunterlagen zum Jahreswechsel vernichtet werden können

Gesetzliche Aufbewahrungspflichten

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Steuernews für Ärzte

Aufbewahrungsfristen steuerlicher und ärztlicher Unterlagen

Aufbewahrungspflichten Steuerrecht

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Steuernews für Mandanten

Aufbewahrungsfrist zum 31.12.2019

Gewerbetreibende, bilanzierungspflichtige Unternehmer oder selbstständig Tätige müssen u. a. Bücher, Bilanzen, Inventare, die Geschäftskorrespondenz sowie alle elektronisch übermittelten Dokumente mindestens 6 Jahre aufbewahren.

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Über uns
Klaus Vossler und Markus Schmidt, sind Steuerberater und Fachberater für das Gesundheitswesen (IBG/HS Bremerhaven). Sie sind gemeinsam mit ihrem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte, Zahnärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

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