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Steuerförderung für neue Mietwohnungen

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Mietwohnungsneubau

Die Koalitionspartner hatten sich bereits 2018 auf eine Steuerförderung des Mietwohnungsneubaus verständigt. Nun hat der Bundesrat am 28.6.2019 dem Gesetzentwurf zugestimmt. Damit wurde der Weg für Sonderabschreibungen (Sonder-Afa) im Rahmen eines „neuen“ § 7b Einkommensteuergesetz (EStG) frei.

Die Neuregelungen im Einzelnen

§ 7b EStG n. F. sieht eine Sonderabschreibung in Höhe von 5 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten über einen Zeitraum von vier Jahren vor. Die Sonderabschreibung erfolgt neben der regulären linearen Abschreibung von 2 % der Aufwendungen. Voraussetzung ist, dass neuer Wohnraum geschaffen und die zusätzlichen Wohnräume im Jahr der Anschaffung und in den folgenden neun Jahren fremdvermietet werden.

Förderfähige Bemessungsgrundlage

Förderfähig sind € 2.000,00 pro Quadratmeter Wohnfläche, wobei die Baukosten € 3.000,00 pro Quadratmeter Wohnfläche nicht überschreiten dürfen. Letzteres soll die Förderung von Luxuswohnungen unterbinden. Gilt nur für Bauvorhaben, die aufgrund eines nach dem 31.8.2018 und vor dem 1.1.2022 gestellten Bauantrags oder, soweit eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist, einer in diesem Zeitraum getätigten Bauanzeige hergestellt worden sind.

Stand: 27. August 2019

Bild: Bumann - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns
Klaus Vossler und Markus Schmidt, sind Steuerberater und Fachberater für das Gesundheitswesen (IBG/HS Bremerhaven). Sie sind gemeinsam mit ihrem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte, Zahnärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

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