Gesetzgebung
Die Bundesregierung plant nach dem Entwurf eines „Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024“, den steuerfreien Grundfreibetrag (Existenzminimum, § 32a Abs. 1 Einkommensteuergesetz/EStG) von € 11,604,00 auf € 11.784,00 rückwirkend zum 1.1.2024 zu erhöhen. Grund für die rückwirkende Änderung ist der jüngste Existenzminimumbericht, den die Bundesregierung alle zwei Jahre vorlegt.
Sozialrechtliche Regelbedarfe
Gemäß diesem Bericht sind die sozialrechtlichen Regelbedarfe stärker als ursprünglich geplant angestiegen. Dadurch ergibt sich auch Änderungsbedarf beim steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum für das Jahr 2024.
Kinderfreibetrag
Die gestiegenen sozialrechtlichen Regelbedarfe erfordern auch die Anhebung des Kinderfreibetrags (§ 32 Abs. 6 EStG) für das Jahr 2024. Geplant ist nach dem Gesetzentwurf eine Erhöhung um € 228,00 auf € 6.612,00 (zusammenveranlagte Ehegatten) bzw. von € 3.192,00 auf € 3.306,00 bei Einzelveranlagung bzw. Alleinerziehenden/Singles.
Stand: 25. September 2024
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Über uns
Klaus Vossler und Markus Schmidt, sind Steuerberater und Fachberater für das Gesundheitswesen (IBG/HS Bremerhaven). Sie sind gemeinsam mit ihrem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte, Zahnärzte und Unternehmen tätig.
Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!
