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Aufteilung von Globalbeiträgen für ausländische Sozialversicherungsträger in 2026

Inhalt

Globalbeiträge

In Deutschland steuerpflichtige und im Ausland beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen oftmals im Tätigkeitsstaat einheitliche Sozialversicherungsbeiträge (Globalbeiträge). Diese umfassen sowohl die Krankenversicherungsbeiträge als auch die Rentenversicherungsbeiträge und sonstige Sozialabgaben.

Neue Aufteilungssätze

Globalbeiträge müssen für Zwecke des Sonderausgabenabzugs aufgeteilt werden. Die für den Veranlagungszeitraum 2026 geltenden Aufteilungsmaßstäbe hat das Bundesfinanzministerium (BMF) mit Schreiben vom 25.11.2025, IV C 4 - S 2221/00348/007/007 bekannt gegeben. Das BMF-Schreiben betrifft die Länder Malta, Zypern, Norwegen, Portugal, Spanien, Belgien, Irland und Lettland. Darin enthalten sind auch die jeweiligen Prozentsätze für die Höchstbetragsberechnung des Arbeitgeberanteils (§ 10 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG)).

Beispiel Irland

Deutsche Steuerpflichtige, die in Irland der Sozialversicherungspflicht unterliegen, können 2026 aus dem Globalbeitrag einen Anteil von 73,23 % als Altersvorsorgeaufwendungen, einen Anteil von 14,17 % als Beiträge zur Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherung sowie 12,60 % für sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend machen. Für die Höchstbetragsberechnung ist ein Arbeitgeberanteil von 161,11 % anzusetzen.

Stand: 21. Dezember 2025

Bild: K-Photo - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns
Klaus Vossler und Markus Schmidt, sind Steuerberater und Fachberater für das Gesundheitswesen (IBG/HS Bremerhaven). Sie sind gemeinsam mit ihrem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte, Zahnärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

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