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Steuerförderung für Mietwohnungen

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Sonderabschreibung

Eigentlich hätten Immobilienanleger, die in den Mietwohnungsbau investieren, zum Jahresanfang ein besonderes Steuerabschreibungsmodell erhalten sollen. Die Bundesregierung legte hierzu den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus vor. Der Entwurf sieht Sonderabschreibungen von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 5 % pro Jahr für insgesamt 4 Jahre vor (§ 7b Abs. 1 Einkommensteuergesetz-Entwurf). Voraussetzung ist unter anderem, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der einzelnen Wohnungen € 3.000,00 je Quadratmeter Wohnfläche nicht überschreiten.

Blockade im Bundesrat

Der Bundesrat hatte in der letzten Sitzung vor Jahresende am 14.12.2018 die Beratung dieses Gesetzentwurfes von der Tagesordnung genommen. Da das Gesetz vom Bundesrat genehmigt werden muss, konnte es somit nicht zum Jahresanfang in Kraft treten.

Kritik des Bundesrats

Der Bundesrat bemängelte, dass der Gesetzentwurf keine Regelung für die Begrenzung der Miethöhe enthält. Der Bundesrat verlangt hier die Sicherstellung, dass Investoren nicht die höchstmögliche Miete verlangen würden. Außerdem hatte der Bundesrat kritisiert, dass allein eine Begrenzung der abschreibungsfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten zur Schaffung neuer Wohnungen im bezahlbaren Mietsegment nicht ausreichen würde. Schon der Bundestag hatte in einem Gesetzesbeschluss klargestellt, dass die Wohnungen dauerhaft bewohnt sein müssen. Damit soll verhindert werden, dass die Wohnungen als Ferienwohnungen genutzt werden.

Stand: 29. Januar 2019

Bild: Eisenhans - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns
Klaus Vossler und Markus Schmidt, sind Steuerberater und Fachberater für das Gesundheitswesen (IBG/HS Bremerhaven). Sie sind gemeinsam mit ihrem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte, Zahnärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

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