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Sachbezüge 2025

Inhalt

Sozialversicherungsentgeltverordnung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales/BMAS hat die Sachbezugswerte für 2025 festgelegt. Der monatliche Sachbezugswert für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten beträgt ab 1.1.2025 € 333,00. Daraus folgend sind für ein Frühstück kalendertäglich € 2,30 (monatlich: € 69,00) und für ein Mittag- oder Abendessen kalendertäglich € 4,40 (monatlich: € 132,00) anzusetzen (kalendertäglicher Gesamtwert für Verpflegung = € 11,10).

Unterkunft

Für freie oder verbilligte Unterkunft an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beträgt der Sachbezugswert ab dem 1.1.2025 € 282,00 (= kalendertäglich € 9,40). Die vorgenannten Sachbezugswerte gelten für volljährige Arbeitnehmer und Familienangehörige, Jugendliche und Auszubildende und unterliegen sowohl der Steuer- als auch der Beitragspflicht in der Sozialversicherung. Abweichende Beträge gibt es für Familienangehörige vor Vollendung des 7., 14. oder 18. Lebensjahres

Stand: 26. November 2024

Bild: gunnar3000 - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns
Klaus Vossler und Markus Schmidt, sind Steuerberater und Fachberater für das Gesundheitswesen (IBG/HS Bremerhaven). Sie sind gemeinsam mit ihrem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte, Zahnärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

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