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Versicherungen: Absetzen von der Steuer - auch online übers Internet möglich.

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Welche Versicherung kann man steuerlich absetzen? Wie funktioniert die Abschreibung? Bestimmte, geleistete Versicherungsprämien können von der Steuer als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben abgesetzt werden. Dadurch kann die Steuerlast reduziert werden. Aufwendungen für Versicherungen, die der Einkunftserzielung dienen, können vollumfänglich als Betriebsausgaben bzw. als Werbungskosten geltend gemacht werden (z. B. Prämien für eine Berufshaftpflichtversicherung oder für die Vermieter-Rechtschutzversicherung). Als Sonderausgaben vollumfänglich geltend gemacht werden können z. B. Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung.

Ebenfalls absetzbar sind Prämien der Kfz-Haftpflichtversicherung oder Unfallversicherungen. Letztere allerdings nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. Oftmals ist es einfacher und zeitsparender, die Steuererklärung online durchzuführen. Mit dem Elster-Onlineportal bietet Ihnen Ihr Finanzamt eine kostenfreie Möglichkeit, Ihre Steuererklärung online einzureichen und Ihre Daten ganz bequem über das Internet zu übermitteln.

Stand: 30.09.2021

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

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