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Stipendium: News zum Thema

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Steuernews für Ärzte

Thüringer Facharztstipendium nicht steuerbar

Das Einkommensteuerrecht erfasst eigentlich alle nur denkbaren Einkunftstatbestände.

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Steuernews für Ärzte

Gastarztstipendien als wiederkehrende Bezüge

Stipendien, die aus öffentlichen Mitteln oder von diversen öffentlichen Einrichtungen für Ausbildungszwecke gewährt werden, sind nach § 3 Nr. 44 Einkommensteuergesetz - EStG unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.

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Über uns
Klaus Vossler und Markus Schmidt, sind Steuerberater und Fachberater für das Gesundheitswesen (IBG/HS Bremerhaven). Sie sind gemeinsam mit ihrem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte, Zahnärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

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