Sonderausgaben: Was ist abzugsfähig? Wie kann man sie geltend machen?
AktuellesZu den Sonderausgaben zählen Aufwendungen, die keiner Einkunftsart zugeordnet werden können und weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind, jedoch zum Steuerabzug zugelassen sind.
Sonderausgaben sind im Gesetz enumerativ aufgezählt. Zu den Sonderausgaben zählen vor allem Versicherungsbeiträge oder Spenden. Aber auch die Kirchensteuer ist als Sonderaugabe abziehbar. Im Einzelnen wird unterschieden zwischen Altersvorsorgeaufwendungen (Aufwendungen, die der Lebens- und Altersvorsorge dienen und an Versicherungen bezahlt werden) sowie den übrigen Vorsorgeaufwendungen (Sozialversicherungsbeiträge, insbesondere Beiträge an Krankenkassen und Pflegeversicherung).
Stand: 18.03.2019
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Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.
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