Welche Kosten können abgesetzt werden? Reisekostenabrechnung für Inland und Ausland, wie geht das?
AktuellesReisekosten können unter bestimmten Voraussetzungen von Arbeitnehmern als Werbungskosten und von Unternehmern als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Dies betrifft sowohl geschäftlich bzw. beruflich veranlasste Reisen im Inland wie auch Reisen in das Ausland. Oft wird dabei mit einem Formular Reisebeginn (Tag, Uhrzeit), Reiseende, Abfahrtsort, Reisestationen, Reiseziel sowie Zweck der Reise festgehalten. Steuerlich absetzbar können dabei unter Umständen z. B. Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand und Nebenkosten sein.
Stand: 30.09.2021
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Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.
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