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Alles zur Rechnung: Wer muss sie ausstellen, was sind die Rechnungsmerkmale?

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Rechnungsstellung: Was ist zu beachten? USt-pflichtige Unternehmen müssen bei Ausführung einer steuerpflichtigen Werklieferung oder sonstigen Leistung eine Rechnung schreiben bzw. ausstellen, und zwar bei Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück oder an Unternehmer für dessen Unternehmen oder an Nichtunternehmer bzw. juristische Personen, die nicht Unternehmer sind.

Die Rechnung muss den Formvorschriften entsprechen, damit sie zum Vorsteuerabzug berechtigt:

Bei Steuerbefreiung ist ein entsprechender Hinweis anzuführen. Fragen Sie Ihren Steuerberater nach einer Rechnungsvorlage.

Stand: 30.09.2021

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

Herzlichen Dank
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