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Notfallzimmer: News zum Thema

Inhalt

Steuernews für Ärzte

Notärztliche Bereitschaftsdienste

Anhängiges BFH Verfahren zur Umsatzsteuerpflicht

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Steuernews für Ärzte

Notfallzimmer im Privathaus steuerlich absetzen

Der Bundesfinanzhof (BFH) sah bisher in ständiger Rechtsprechung nur solche Räume als Notfallpraxis an, „die erkennbar besonders für die Behandlung von Patienten eingerichtet und für jene leicht zugänglich sind“.

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Steuernews für Ärzte

Notfallzimmer in Privatwohnung

Vollumfänglicher Betriebsausgabenabzug möglich

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Steuernews für Ärzte

Notfallzimmer eines Arztes

Viele Ärztinnen und Ärzte halten in ihren Privaträumen ein Notfallzimmer oder eine kleine Notarztpraxis bereit.

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Über uns
Klaus Vossler und Markus Schmidt, sind Steuerberater und Fachberater für das Gesundheitswesen (IBG/HS Bremerhaven). Sie sind gemeinsam mit ihrem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte, Zahnärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

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