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Arbeitszimmer: News zum Thema

Inhalt

Steuernews für Mandanten

Arbeitszimmer: Kein Veräußerungsgewinn

Verkauf von Arbeitszimmer im selbst genutzten Wohnheim steuerfrei

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Steuernews für Mandanten

Veräußerung der selbst genutzten Immobilie mit Arbeitszimmer steuerfrei

BFH entscheidet gegen die Finanzverwaltung

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Steuernews für Mandanten

Absetzbarkeit des Arbeitszimmers während der Corona-Krise

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer lassen sich grundsätzlich nur dann steuerlich geltend machen, wenn für diese spezielle betriebliche oder berufliche Tätigkeit, welche in dem Arbeitszimmer verrichtet wird, kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

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Steuernews für Mandanten

Kosten für häusliches Arbeitszimmer

Kein Werbungskostenabzug bei nur geringfügiger Nutzung

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Steuernews für Ärzte

Notfallraum im Keller des Privathauses

Praxis oder Arbeitszimmer?

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Steuernews für Ärzte

Arbeitszimmer für Ärztinnen und Ärzte

Praxis im Regelfall kein anderer Arbeitsplatz

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Steuernews für Ärzte

Notfallzimmer in Privatwohnung

Vollumfänglicher Betriebsausgabenabzug möglich

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Steuernews für Ärzte

Arzt mit häuslicher Notfallpraxis

Notfallpraxis kein Arbeitszimmer

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Steuernews für Mandanten

Werbungskostenabzug für Arbeitszimmer und Arbeiten von zu Hause aus

Neue Werbungskostenpauschale für Arbeitszimmer erspart Steuerpflichtigen Nachweis der Aufwendungen

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Steuernews für Mandanten

Arbeitszimmer bei mehreren Einkünften

Keine Aufteilung des Höchstbetrages

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Steuernews für Mandanten

Renovierungskosten und Arbeitszimmer

Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung?

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Steuernews für Mandanten

Wochenendarbeitszimmer

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich durch Arbeiten am Wochenende den Steuerabzug von € 1.250,00 sichern.

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Steuernews für Mandanten

Arbeitszimmer Aufwendungen versus Veräußerungsgewinnbesteuerung

Steht dem Arbeitnehmer Corona-bedingt kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, kann dieser für sein Arbeitszimmer Aufwendungen bis zu € 1.250,00 im Jahr geltend machen.

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Über uns
Klaus Vossler und Markus Schmidt, sind Steuerberater und Fachberater für das Gesundheitswesen (IBG/HS Bremerhaven). Sie sind gemeinsam mit ihrem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte, Zahnärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

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