Steuerliche Absetzbarkeit: Was ist bei der Steuererklärung zu beachten?
AktuellesFür die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer ist bei betrieblichen Einkünften zuerst der Umsatz bzw. bei außerbetrieblichen die Summe der Einnahmen zu ermitteln. Sodann ist der Umsatz/die Summe der Einnahmen um Betriebsausgaben/Werbungskosten zu verringern. Das Ergebnis ist der Gewinn bzw. der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Danach können u. a. noch Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden.
Bei allen diesen Abzügen, von den Betriebsausgaben bis zu den außergewöhnlichen Belastungen, spricht man von steuerlicher Absetzbarkeit, sie können von der Steuerbemessungsgrundlage abgesetzt werden. So können unter bestimmten Umständen beispielsweise die Kosten für ein Arbeitszimmer als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten, Spenden als Sonderausgaben oder die Kosten für die Kinderbetreuung wie Betriebsausgaben, Werbungskosten oder als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Stand: 24.01.2017
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Sollten Sie spezielle Fragen zu einem der Themen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.
Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!