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Finanzamt gewährt Fristverlängerungen

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Allgemeine Abgabefrist

Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung für 2019 selbst erstellen, müssen diese bereits am 31.7.2020 ihrem Wohnsitzfinanzamt zuschicken. Steuererklärungen von Steuerberatern, Lohnsteuerhilfeverein oder einer anderen zur Beratung befugten Institution können bis zum Ablauf des Monats Februar 2021 eingereicht werden.

Fristverlängerung

Die Finanzämter sind angewiesen, Anträgen auf Fristverlängerung zu entsprechen, wenn der Steuerpflichtige aufgrund der Corona-Krise nicht in der Lage war, die Abgabefrist einzuhalten. Für die Abgabe der Steuererklärung für das Steuerjahr 2018 kann rückwirkend ab dem 1.3.2020 Fristverlängerung beantragt werden. Wurden in diesen Fällen bereits Verspätungszuschläge festgesetzt, werden diese erlassen.

Elektronische Fristverlängerung

Die Finanzbehörden nehmen Fristverlängerungsanträge elektronisch über Mein ELSTER (https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/eingfristverl) entgegen.

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Beruht die Nichteinhaltung einer gesetzlichen Frist auf den Folgen der Corona-Krise, ist auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich. Die Finanzämter prüfen im konkreten Einzelfall, ob die Voraussetzungen hierfür (FAQ „Corona“ (Steuern) Bundesfinanzministerium vom 29.6.2020).

Stand: 29. Juni 2020

Bild: deagreez - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

Klaus Vossler Steuerberatungsgesellschaft mbH
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