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Weihnachtsgeld von der GmbH

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Beherrschender GmbH-Gesellschafter

Gesellschafter mit einer Beteiligung von mehr als 50 % gelten steuerlich als „beherrschende“ Gesellschafter. Liegen besondere Umstände vor, die eine Beherrschung der Gesellschaft begründen, reicht auch ein Beteiligungsverhältnis von unter 50 %. Im Regelfall ist der beherrschende Gesellschafter auch Geschäftsführer.

Klare und eindeutige Vereinbarung

Eine wesentliche Bedingung für die steuerliche Anerkennung von Vereinbarungen zwischen der GmbH und einem beherrschenden Gesellschafter (-Geschäftsführer) ist, dass diese im Vorhinein klar und eindeutig getroffen sein müssen (H 8.5 der Körperschaftsteuer-Richtlinien KStR). Im Vorhinein heißt bei Vergütungen, die das gesamte Jahr betreffen, dass die Vereinbarung bereits vor Jahresbeginn erfolgen muss.

Weihnachtsgeld

Viele beherrschende Gesellschafter bzw. Geschäftsführer tappen in die Steuerfalle, wenn sie mit der GmbH im Oktober ein Weihnachtsgeld vereinbaren und sich dieses dann im Dezember desselben Jahres auszahlen lassen. Ein im Dezember 2019 auszuzahlendes Weihnachtsgeld hätte hingegen schon im Dezember 2018 vereinbart werden müssen, wenn es steuerlich als solches anerkannt werden soll. Ist dies nicht der Fall, führt eine Weihnachtsgeldauszahlung zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.

Stand: 27. November 2019

Bild: Yalana - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

Klaus Vossler Steuerberatungsgesellschaft mbH
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