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Die Datenschutz-Grundverordnung/DSGVO regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten. Unternehmen müssen sich spätestens seit dem 25.5.2018 an die Regeln der EU-Datenschutz-Grundverordnung halten. Das gilt sowohl für Arztpraxen als auch für Apotheken.

Der Fall

Geklagt hatte ein Apotheker gegen einen Kollegen. Der Kollege hatte neben einer Apotheke auch eine Versandhandelserlaubnis und vertreibt sein Sortiment auch im Internet und über Amazon. Der klagende Apotheker wollte seinem Kollegen den Vertrieb apothekenpflichtiger Medikamente über Amazon untersagen. Der Kläger hält den Vertrieb als unlauter unter dem Gesichtspunkt des Rechtsbruchs wegen Verstoßes gegen gesetzliche Anforderungen an die Einholung einer datenschutzrechtlichen Einwilligung.

EuGH-Vorlage

Nachdem die erste und zweite Instanz dem Kläger Recht gegeben haben, hat der Bundesgerichtshof/BGH als Revisionsinstanz die Angelegenheit jetzt dem Europäischen Gerichtshof/EuGH vorgelegt. Nach Auffassung des BGH hängt die Revision von der Auslegung des Kapitels VIII der Datenschutz-Grundverordnung sowie von der Auslegung des Art. 9 DSGVO ab. Der Vorlagebeschluss des BGH vom 12.1.2023 wird unter dem Aktenzeichen I ZR 223/19 geführt.

Stand: 23. Februar 2023

Bild: zadorozhna - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

Klaus Vossler Steuerberatungsgesellschaft mbH
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