Eröffnung eines Geschäftskontos:
- Eröffnen Sie ein Geschäftskonto mit der GmbH in Gründung (i. G.) als Kontoinhaber.
Benötigte Unterlagen zur Eröffnung eines Geschäftskontos:
- Personalausweis oder Reisepass des Geschäftsführers (oder des Kontoberechtigten) sowie aller Gesellschafter
- notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag sowie Gesellschafterbeschluss über die Bestellung des Geschäftsführers
- Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister
- Im Einzelfall können auch weitere Unterlagen wie etwa Nachweise über Vollmachten oder Vertretungsberechtigungen erforderlich sein.
Einzahlung des Stammkapitals:
- Die Gesellschafter müssen das Stammkapital (mindestens € 25.000,00) auf das Geschäftskonto einzahlen. Mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals (€ 12.500,00) muss vor der Anmeldung zum Handelsregister bar eingezahlt werden. Es gelten besondere Bestimmungen, wenn Bareinlagen und Sacheinlagen geleistet werden.
- Ohne den Einzahlungsbeleg kann ein Notar die Gesellschaft nicht ins Handelsregister eintragen lassen.