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Die Kanzlei, die anders ist.

Eintragung ins Transparenzregister

Inhalt

Der verpflichtende Eintrag ins Transparenzregister ist kostenlos und erfolgt elektronisch – unmittelbar nach dem Eintrag ins Handelsregister. Dazu ist die Erstellung eines Nutzerkontos beim Transparenzregister und die anschließende Angabe von wirtschaftlich Berechtigten in diesem Nutzerkonto erforderlich. Es werden folgende Daten von wirtschaftlich Berechtigten zur Eintragung ins Transparenzregister benötigt:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Wohnort (keine vollständige Adresse!)
  • Wohnsitzland
  • Staatsangehörigkeit(en)
  • Typ des wirtschaftlich Berechtigten
  • Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses

Änderungen des wirtschaftlich Berechtigten sowie relevante Änderungen der Gesellschaft (Sitzverlegung, Verschmelzung, Auflösung oder Änderung der Rechtsform) sind mitteilungspflichtig und müssen somit im Transparenzregister aktualisiert werden.

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