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Die Kanzlei, die anders ist.

Eintragung ins Handelsregister

Inhalt

Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister

  • Der Geschäftsführer muss beim zuständigen Amtsgericht die Eintragung der GmbH in das Handelsregister anmelden. Die Anmeldung sowie Namensunterschriften werden nach notarieller Beglaubigung bei dem zuständigen Amtsgericht eingereicht. Dies erfolgt in der Regel in elektronische Form durch den Notar, der den Gesellschaftsvertrag beurkundet hat (siehe Punkt 2.2).

Antrag auf Eintragung ins Handelsregister

Der Antrag auf Eintragung ins Handelsregister muss zumindest folgende Punkte enthalten:

  • Name der Firma
  • Rechtsform
  • Sitz (politische Gemeinde)
  • Geschäftsanschrift
  • Geschäftszweig
  • Datum des Abschlusses des Gesellschaftsvertrages
  • Vor- und Nachname, Geburtsdatum der Gesellschafter und die Höhe der von ihnen übernommenen und geleisteten Einlagen
  • Höhe des Stammkapitals
  • Vor- und Nachname, Geburtsdatum der Geschäftsführer sowie Art und Beginn ihrer Vertretungsbefugnis
  • Stichtag des Rechnungsabschlusses („Jahresabschluss zum ...")
  • allenfalls – wenn bestellt – Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum der Aufsichtsratsmitglieder und ihre Funktion

Einzureichende Unterlagen:

  • notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag inkl. Vertretungsvollmachten
  • Liste der Gesellschafter (mit Vor- und Nachnamen, Wohnort, Geburtsdatum und dem jeweiligen Nennbetrag sowie der laufenden Nummer der Geschäftsanteile)
  • Nachweis über die Einzahlung der Stammeinlagen (Bankbestätigung sowie Bestätigung des Geschäftsführers, dass sich die Mindeststammeinlagen in freier Verfügung befinden)
  • Nennung des Geschäftsführers inkl. Nachweis über seine Legitimation (Gesellschafterbeschluss oder Gründungsurkunde)
  • *ggf. Genehmigungsurkunde (soweit eine solche für den Unternehmensgegenstand gesetzlich vorgesehen ist)
  • *gegebenenfalls Liste der Aufsichtsratsmitglieder
  • *bei Sachgründung: Sachgründungsbericht und entsprechende Verträge
  • *bei Sacheinlagen: Nachweis, dass der Wert der Sacheinlagen mit dem Nennbetrag der Geschäftsanteile übereinstimmt

Eintragung ins Handelsregister:

  • Nach Prüfung der Unterlagen durch das Amtsgericht wird die GmbH ins Handelsregister eingetragen. Die GmbH entsteht durch die Eintragung ins Handelsregister.
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