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Gezahlte Umsatzsteuern aus anderen EU-Staaten zurückholen

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Steuerrückvergütung

Zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmer können sich die für betriebliche Aufwendungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat gezahlten Umsatzsteuerbeträge unter bestimmten Voraussetzungen rückerstatten lassen. Zuständige Behörde für den Vergütungsantrag ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Die Vergütungsanträge sind online über das BZSt-Online-Portal (BOP) zu stellen. Für das vergangene Jahr 2018 müssen die Anträge bis spätestens 30.9.2019 beim Bundeszentralamt eingegangen sein.

Antragsvoraussetzungen

Erstattungsanträge sind ausschließlich elektronisch zu übermitteln. Dem Antrag sind elektronische Belege (Rechnungen mit entsprechendem Umsatzsteuerausweis) beizufügen, wenn das Entgelt für den Umsatz oder die Einfuhr im Regelfall mindestens € 1.000,00 bzw. bei Benzinrechnungen mindestens € 250,00 beträgt. Die Grenzbeträge variieren zwischen den EU-Staaten, ebenso die Mindestbeträge.

Mindestbeträge

Ein Antrag auf Vorsteuervergütung setzt bestimmte Mindesterstattungsbeträge voraus. So muss die beantragte Vergütung mindestens € 400,00 oder einen entsprechend in Landeswährung umgerechneten Wert betragen. Bei einem Vergütungszeitraum, welcher das Kalenderjahr oder der letzte Zeitraum des Kalenderjahres ist, muss die beantragte Vergütung mindestens € 50,00 betragen (§ 61 Abs. 3 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung/UStDV). Die Grenzwerte als auch die Beträge für die Übersendung elektronischer Kopien variieren je nach EU-Mitgliedstaat. Eine aktuelle Präferenzliste kann beim BZSt unter www.bzst.de heruntergeladen werden.

Stand: 27. August 2019

Bild: rustamank - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

Klaus Vossler Steuerberatungsgesellschaft mbH
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