Seitenbereiche

Lust auf Beratung

Seit über 30 Jahren!

Selbstanzeige-Programm der USA endet

Aktuelles
Erfahren Sie laufend aktuelle Informationen sowie steuerliche und gesetzliche Neuerungen!
/news_mandanten/

Nacherklärungen in USA

Steuerpflichtige in den USA haben noch bis 28.9.2018 Gelegenheit, den amerikanischen Steuerbehörden (Inland Revenue Service IRS) im Rahmen des sogenannten “IRS Offshore Voluntary Disclosure Program (OVDP)“ ihre ausländischen Einkommen und Vermögenswerte nachzuerklären. Das OVDP-Programm ist seit 2009 in Kraft und wurde zeitgleich mit der Offensive des US-Justizministeriums gegen ausländische Banken, Banker und US-Steuerzahler, die Steuerbetrug begangen haben, sowie mit der Umsetzung des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) in Kraft gesetzt. Das Programm ist mit einer „Selbstanzeige“ vergleichbar und bietet die Gelegenheit, durch freiwillige Offenbarung mögliche Strafen zu senken und eine strafrechtliche Verfolgung zu vermeiden.

Stichtag 28.9.2018

Dieses Amnestieprogramm wird nun am 28.9.2018 geschlossen. In den USA Steuerpflichtige (darunter fallen im Regelfall auch Green-Card-Inhaber), welche ihre ausländischen Vermögenswerte noch nicht dem IRS gemeldet haben, sollten dies noch bis zu diesem Stichtag nachholen, um einer strafrechtlichen Verfolgung zu entgehen. Die OVDP-Deklaration muss bis zum 28.9.2018 ausgefüllt und eingereicht werden. Dies bedeutet, dass der Steuerpflichtige die Schritte der „Pre-Preclearance“ und der vorläufigen Annahme durch die „Criminal Investigations Division“ des IRS durchlaufen muss. Außerdem müssen bis zu diesem Stichtag alle relevanten Erträgnisaufstellungen, Finanzreports usw. vorgelegt werden, plus bis zu acht Jahre zurück ergänzte Einkommensteuererklärungen.

Stand: 27. August 2018

Bild: Zerophoto - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

Klaus Vossler Steuerberatungsgesellschaft mbH
Herzlichen Dank
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Wir suchen Sie!
Lohn-/ Finanzbuchalter

Entdecken Sie beste Aussichten für Ihre Zukunft und bewerben Sie sich noch heute um Ihren Job bei uns im Team.

mehr erfahren

OK