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Sozialschutz-Paket in der Corona-Krise

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Arbeitslosengeld II für Kleinunternehmer und Soloselbstständige

Kleinunternehmer und Soloselbstständige sind in aller Regel nicht in der Arbeitslosenversicherung versichert. Im Zuge der Corona-Krise wurde für diesen Personenkreis der Zugang zu Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), insbesondere dem Arbeitslosengeld II, vereinfacht. Nach dem sogenannten „Sozialschutz-Paket“ greift für sechs Monate eine wesentlich vereinfachte Vermögensprüfung. Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden für die Dauer von sechs Monaten ab Antragstellung in tatsächlicher Höhe anerkannt. Damit soll der Verbleib in der Wohnung erst einmal gesichert sein. Die Selbstständigkeit muss wie bisher beim Bezug von Leistungen nicht aufgegeben werden.

Notfall-Kinderzuschlag

Die Bundesregierung hat im Rahmen des Sozialschutz-Pakets die Voraussetzungen für den Kinderzuschlag neu festgelegt. Familien, die Kurzarbeitergeld erhalten, selbstständig sind und derzeit keine oder verringerte Einnahmen haben, weniger Bezüge durch entfallene Überstunden haben oder derzeit Arbeitslosengeld oder Krankengeld beziehen, können einen Notfall-Kinderzuschlag von bis zu € 185,00 pro Kind erhalten. Zur Antragstellung genügt der Nachweis des aktuellen Einkommens im letzten Monat vor Antragstellung. Anträge und weitere Informationen unter  https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/notfall-kiz

Stand: 29. April 2020

Bild: yuriygolub - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

Klaus Vossler Steuerberatungsgesellschaft mbH
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