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Energetische Sanierungen

Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht wurde die Rechtsvorschrift des § 35c neu in das Einkommensteuergesetz (EStG) eingefügt. Die Vorschrift sieht Einkommensteuerermäßigungen für energetische Maßnahmen vor. Die Einkommensteuerermäßigungen betragen im Jahr des Abschlusses der Maßnahmen und im nächsten Kalenderjahr je 7 % der Aufwendungen, höchstens € 14.000,00 im ersten und zweiten Jahr und ab dem dritten Jahr 6 % der Aufwendungen, höchstens € 12.000,00. Insgesamt können also Steuerermäßigungen bis zu € 40.000,00 beantragt werden.

Mindestanforderungen

Welche Mindestanforderungen für die Steuerförderung einzuhalten sind, hat die Bundesregierung in der neuen Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c EStG (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung/ESanMV vom 2.1.2020 BGBl 2020 I Seite 3) festgelegt. Grundvoraussetzung nach § 35c Abs. 1 Satz 2 EStG ist, dass das Sanierungsobjekt älter als 10 Jahre ist. Die Verordnung enthält darüber hinaus detaillierte Vorschriften zur Dämmung von Wänden, von Dachflächen und zur Wärmedämmung von Geschossdecken. Außerdem sind Regelungen zur Erneuerung der Fenster, Außentüren und Heizungsanlagen enthalten.

Fachunternehmen

Eine weitere Voraussetzung für die steuerliche Förderung ist die Ausführung der Sanierungsmaßnahmen durch eine Fachfirma. Als Fachunternehmen gelten u. a. Unternehmen aus dem Bereich der Mauer- und Betonbauarbeiten, Stuckateurarbeiten, Maler- und Lackierungsarbeiten, Zimmer-, Tischler- und Schreinerarbeiten oder aus dem Bereich der Wärme-, Kälte- und Schallisolierungsarbeiten (§ 2 ESanMV).

Stand: 25. Februar 2020

Bild: Stockwerk-Fotodesign - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

Klaus Vossler Steuerberatungsgesellschaft mbH
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