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Besteuerung von E-Dienstwagen

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Förderung der Elektromobilität

Mit dem „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ werden ab 2019 Fahrer elektrisch angetriebener Dienstwagen und Hybridfahrzeuge steuerlich entlastet. Statt für die Privatnutzung 1 % des inländischen Listenpreises pro Kalendermonat zu versteuern, müssen Besitzer von E-Autos sowie von extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen nur noch 0,5 % des Listenpreises versteuern.

Zeitliche Anwendung

Mit Schreiben vom 19.12.2018 (IV C 5 - S 2334/14/10002-07) regelt das Bundesfinanzministerium (BMF) die bisher umstrittene Frage der zeitlichen Anwendung wie folgt: Die Neuregelung gilt bei der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer für alle vom Arbeitgeber erstmals nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2022 zur privaten Nutzung überlassenen betrieblichen Elektrofahrzeuge und extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeuge. 

Hinweis

Wurde das betriebliche Kraftfahrzeug vor dem 1.1.2019 vom Arbeitgeber bereits einem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung (z. B. Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung usw.) überlassen, bleibt es bei einem Wechsel des Nutzungsberechtigten nach dem 31.12.2018 für dieses Kraftfahrzeug bei den bisherigen Bewertungsregelungen und die Neuregelung ist nicht anzuwenden.

Stand: 25. Februar 2019

Bild: spectrumblue - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

Klaus Vossler Steuerberatungsgesellschaft mbH
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